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Beamtenrecht wird auch allgemeines oder öffentliches Dienstrecht genannt. Die häufigsten Fragestellung in diesem Rechtsgebiet beziehen sich auf das Disziplinarrecht. Aber auch jenseits des Disziplinarrechts gibt es viele Fragestellungen oder Situationen, die einer anwaltlichen Begleitung bedürfen.
Auf dem gesamten Gebiet des Dienstrechtes vertrete ich Sie, wenn Sie beispielsweise mit Ihrer dienstlichen Beurteilung nicht einverstanden sind, Sie versetzt oder abgeordnet werden soll, bei Fragen der Dienstunfähigkeit oder wenn die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis droht oder die Verbeamtung auf Lebenszeit abgelehnt wurde.
Durch meine bildungsrechtlichen Schwerpunkt vertrete ich viele Beamte aus dem Schul- und Hochschulbereich, insbesondere Professoren und wissenschaftliches Hochschulpersonal, Schulleiter, Lehrer, Lehrer auf Probe und sonstige Lehrkräfte. Zu meinen Mandanten zählen jedoch auch Beamte aus dem Bereich Polizei, Justiz, Verwaltung sowie ehemaliger Staatsunternehmen.
Möchten Sie auf Lebenszeit verbeamtet werden, oder sich auf eine bestimmte Beamtenstelle bewerben? Die wichtigsten, vom Grundgesetz in Art. 33 Abs. 2 GG festgelegten Kriterien sind die Eignung, Befähigung und Leistung. Diese Kriterien haben nicht nur Geltung bei der Ernennung zum Beamten, sondern auch bei Beförderungen oder bei Bewerbungen auf freie Stellen.
Wenn Sie den Eindruck haben, bei einer Beförderung übergangen worden zu sein oder dass ein weniger qualifizierter Konkurrent die von Ihnen begehrte Stelle unter Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes erhalten hat, muss schnell gehandelt werden. Es muss eine vorbeugende Unterlassungsklage und ein Antrag im vorläufigen Rechtsschutz gestellt werden.
Gemeinsam können wir die Anforderungen der Beamtenstelle mit Ihrem Werdegang und dem Ihres Konkurrenten abgleichen und sie im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Anforderungen überprüfen.
Ich vertrete SIE IM Beamtenrecht INSBESONDERE BEI FOLGENDEN THEMEN:
- Beurteilungen
- Beförderung
- Abordnung
- Versetzung
- Umsetzung
- Dienstunfähigkeit
- Disziplinarverfahren
- Dienstaufsichtsbeschwerde
- „Konkurrentenklagen“ bzw. Eilverfahren / Bestenauslese
- Lehrerdienstvergehen
- Nebentätigkeit
- Entlassung aus dem Beamtenverhältnis / Dienstverhältnis
- amtsärztliche Untersuchungen
Im Beamtenrecht spielt die Zeit einen wesentlichen Faktor, denn in vielen Fällen zur Durchsetzung der rechtlichen Interessen z.B. bei der Verhinderung von Stellenbesetzungen, bei sog. Konkurrentenklagen zählt jede Minute.
Daher zögern Sie nicht und kontaktieren Sie mich noch heute. Gerne per Kontaktformular, E-Mail oder telefonisch in meiner Kanzlei und vereinbaren Sie direkt einen Beratungstermin.