Studienplatzklage kosten
Kann ich mir eine Studienplatzklage überhaupt leisten und ist sie ihr Geld wert?
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Stetige Kostentransparenz ist mir wichtig!
Kosten für eine Studienplatzklage.
Liegen dem Mandatsverhältnis das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und das Gerichtskostengesetz (GKG) zugrunde, so setzen sich die Kosten Studiemplatzklage wie folgt zusammen:
Für das außergerichtliche Verfahren (Antragstellung und ggf. Widerspruchsverfahren) wird eine Geschäftsgebühr von ca. 500,- EUR berechnet. Für das gerichtliche Verfahren wird eine Verfahrensgebühr, die bei ungefähr 567,- EUR liegt und – im Erfolgsfall – eine Vergleichsgebühr in Höhe von ca. 310,- EUR berechnet. Gerichtskosten fallen in Höhe von ca. 324,- und 438 EUR für Klage- und Eilverfahren an.
Die Studienplatzklage selbst beläuft sich somit auf rund 1.500,- EUR pro Hochschule und Fach. Sollte die Studienplatzklage an mehreren Hochschulen durchgeführt werden, kann auch ein zu verhandelndes Pauschalhonorar vereinbart werden.
Möglich ist, dass die Hochschule Ihrerseits eine Anwaltskanzlei beauftragt, um dem Antrag entgegenzutreten. In diesem Fall wären, je nachdem in welchem Verfahrensschritt die Kanzlei eintritt, die Gebühren analog den oben berechneten mit Ausnahme der Gerichtskosten.
Wenn Sie als Abiturient noch kein eigenes Einkommen haben oder ihre Rechtsschutzversicherung das Verfahren nicht übernimmt, kann auch ein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt werden. Hierzu müssen Sie eine Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abgeben und Nachweise vorlegen, welche Einnahmen und Ausgaben Sie haben. Sprechen Sie mich hierzu gerne an, ich berate Sie gerne.
Übernimmt meine Rechtschutzversicherung die kosten für eine Studienplatzklage?
Kostenübernahme möglich.
Kosten einer Studienplatzklage können von einigen Rechtsschutzversicherungen übernommen werden. Ob und in welchem Umfang dies möglich ist, ist jedoch abhängig von dem individuellen Versicherungsumfang Ihres Vertrages.
Wenn Sie oder Ihre Eltern über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, ist eine Übernahme (zumindest teilweise) durch diese für Studienplatzklage und Hochschulrecht möglich, wenn Ihr Rechtsschutzversicherungsvertrag diesen Bereich mitversichert hat und Ihre im Vertrag vereinbarte Wartezeit aus dem Vertrag bereits abgelaufen ist. Dies regeln die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) Ihres Versicherungsvertrages. Notwendig ist, dass Ihr Vertrag den Bereich – Verwaltungsrechtsschutz -beinhaltet, wobei das Hochschulzulassungsrecht/ Hochschulrecht nicht ausgeschlossen sein darf.
Diese versicherungen übernehmen die kosten
Wenn Sie noch einen Altvertrag besitzen könnten Sie bei folgenden Versicherung auf eine Kostenübernahme hoffen:
- Allianz
- ARAG
- Auxilia
- Concordia
- D.A.S.
- DEURAG
- DEVK
- Domcura
- HDI-Gerling
- R+V
- Rechtsschutz-Union
- Roland Kaiser
- Provinzial
- ÖRAG
- VHV
- Zurich Versicherung
Ich rate unseren Mandanten mit Alt-Verträgen daher keinesfalls, ihren Vertrag auf Veranlassung ihrer Versicherung zu “optimieren” oder zu aktualisieren. Die neuen Bedingungen der Rechtsschutzversicherungen schließen meist die Führung von einer Studienplatzklage aus.
Nach aktuellen Kenntnisstand bieten folgende Versicherungen noch Rechtsschutz für eine Studienplatzklage an, aber der Umfang ist beschränkt.
- AdvoCard
- Allrecht-Versicherung
Achtung! Beide Versicherungen sind auf ein Klageverfahren beschränkt. In welchem konkreten Umfang die Kosten übernommen werden, wird Ihnen Ihre Rechtsschutzversicherung mitteilen.
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