Ihr Anwalt für Prüfungsrecht
Uni Klausur, Prüfung oder Thesis nicht bestanden?
Sie sind durch die Prüfung gefallen und das Studium liegt in Scherben?
Nicht aufgeben! Es gibt noch ein Chance.
Das Prüfungsrecht hilft Ihnen, wenn Sie durch eine Prüfung gefallen sind. Dies ist stets eine enttäuschende Erfahrung. Bitter ist es, wenn der Prüfling nach einem mitunter jahrelangen Studium eine nicht mehr zu wiederholende Prüfung nicht besteht. Hier können sich Lebensträume und Karrierewünsche zerschlagen. Damit dies nicht passiert, stehe ich Ihnen mit meinem Expertenwissen im Prüfungsrecht zur Seite!
Denn es gibt einige Ansatzpunkte, mit denen man die Prüfungsentscheidung anfechten kann.
Gar nicht so selten liegen Verfahrensfehler vor, wie beispielsweise nicht eingehaltene Ladungsfristen, eine nicht ordnungsgemäße Berufung oder eine mögliche Befangenheit eines Prüfers uvm. Auch die Durchführung der Prüfung selbst kann fehlerbehaftet sein.
Bei der inhaltlichen Prüfungsentscheidung ist zwischen fachspezifischen Wertungen einerseits, die gerichtlich voll überprüfbar sind, und prüfungsspezifischen Wertungen, bei denen der Prüfer einen weiten Bewertungsspielraum hat, und die nur eingeschränkt überprüfbar sind, zu unterscheiden.
Haben Sie eine Prüfung endgültig nicht bestanden? Wurden Sie exmatrikuliert? Wollen Sie von einer Prüfung wegen Krankheit zurücktreten? Sprechen Sie mich an, damit wir eine Lösung finden können.
Bei folgenden Prüfungsanfechtungen vertrete ich Sie als Anwalt
- Leistungsnachweis
- Staatsexamen/ Staatsprüfungen
- Magisterprüfung
- Masterprüfung
- Zwischenprüfung
- Diplomprüfung
- Physikum / Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
- Bachelorprüfung