Was zählt alles zum Rechtsgebiet Hochschulrecht?
- Hochschulzulassung
- Härtefall
- Verfahrensfehler
- Studienplatzklage
- Prüfungsrecht
Verklag Sie doch!
Es ist eine sehr frustrierende Erfahrung, das Abitur – vielleicht sogar mit einer sehr guten Durchschnittsnote – in der Tasche zu haben und sich auf das Studentenleben zu freuen, nur um dann feststellen zu müssen, dass die Bewerbung für das Wunschstudium abgelehnt wird. Genau hier greift das Hochschulrecht.
Die Ursachen hierfür sind vielfältig. Allgemein lässt sich sagen, dass seit den letzten 30 Jahren jedes Jahr mehr Abiturienten an die Hochschulen strömen als diese an Ausbildungskapazität anbieten können.
Dies ist jedoch kein Grund, sich in sein Schicksal zu fügen. Mit einem Antrag auf Studienplatzklage, ggf. kombiniert mit einem Antrag im einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht, können angehende Studenten doch noch zu ihrem Studienplatz kommen. Weitere Informationen zur Studienplatzklage finden Sie hier.
Oder Sie standen im Letztversuch einer Klausur und sind durch diese Durchgefallen – nun liegt ihr Studium in Scherben? Hier kann ich Sie mit den Rechtsmitteln im Prüfungsrecht unterstützen. Kontaktieren Sie mich gerne!
Meine Kernkompetenzen im Hochschulrecht
In diesen Rechtsfällen im Hochschulrecht unterstütze ich Sie!
Studienplatzklage
Ich unterstütze Sie bei der Zulassung zu Ihrem Wunschstudium. Ein Numerus Clausus muss kein Grund für eine Ablehnung sein!
Annerkennung von Leistungen
Oftmals werden Leistungsnachweise oder Studienleistungen nicht anerkannt.
Nichtbestehen von Prüfungen
Ich überprüfe für Sie, ob das Prüfungsverfahren rechtmäßig verlaufen ist und ob die Prüfungsentscheidung und Ihre Note korrekt sind.
Exmatrikulation
Ich unterstütze Sie bei allen Angelegenheiten einen Studienplatz zu erhalten.
Zulassung zu Prüfungen und Lehrveranstaltungen
Problemen bei der Herausgabe von Leistungsnachweisen / Bachelorzeugnis
Kontaktieren Sie mich gerne per Kontaktformular, E-Mail oder Telefon und vereinbaren Sie einen Termin zur Rechtsberatung.