Kriterien für die Aufnahme an eine Wunsch-Grundschule

In einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes  hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht die Kriterien für den Besuch an eine bestimmte Grundschule präzisiert. A priori haben schulpflichtige Grundschüler die Pflicht, eine in dem festgelegten Schulbezirk befindliche Grundschule zu besuchen (sog. Sprengelpflicht). Damit korrespondiert auch ein Anspruch darauf, an einer der sich im Schulbezirk befindenden Grundschule aufgenommen zu werden. […]

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