“Das Niedersächsische Kabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, wonach Richter und Staatsanwälte künftig keine religiösen Symbole mehr tragen dürfen – nachdem muslimische Referendarinnen nicht auf ihr Kopftuch verzichten wollten.
Richtern in Niedersachen soll künftig das Tragen religiöser Symbole oder Kleidungsstücke, wie etwa eines Kreuzes oder eines Kopftuches, bei Verhandlungen verboten werden. Justizministerin Barbara Havliza (CDU) stellte am Dienstag in Hannover einen entsprechenden Gesetzentwurf vor, der von der Landesregierung freigegeben wurde.
Konkret geht es um das Gesetz zur Anpassung des Rechts der richterlichen Mitbestimmung und zur Stärkung der Neutralität der Justiz. Dies sieht eine neue Vorschrift im Niedersächsischen Justizgesetz vor, wonach bei bestimmten Diensthandlungen keine sichtbaren Symbole oder Kleidungsstücke mehr getragen werden dürfen, die eine religiöse, weltanschauliche oder politische Überzeugung zum Ausdruck bringen. Das Verbot soll bei der Wahrnehmung richterlicher oder staatsanwaltschaftlicher Aufgaben in einer Verhandlung gelten, aber auch bei anderen Amtshandlungen, wenn justizfremde Personen anwesend sind.”
Der Weg könnte zum BVerfG führen
“Die Neutralität als innere Haltung müsse auch nach außen zum Ausdruck kommen, sagte Havliza. Das gelte insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden religiösen, weltanschaulichen und politischen Vielfalt der Gesellschaft. Dies sei Anlass für die Justiz, umso stärker auf die eigene Neutralität und deren Sichtbarkeit zu achten.
Den Anstoß für das Gesetz hätten muslimische Referendarinnen gegeben, die ihr Kopftuch auch im Gerichtssaal tragen wollten, wie die Justizministerien noch Ende des letzten Jahres sagte. Bereits Anfang 2018 hatte Nordrhein-Westfalen ein ähnliches Vorhaben auf den Weg gebracht. Ob diese Landesgesetze gegen die Verfassung verstoßen, könnte eine Frage für das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) werden.
Mit dem neuen Gesetz in Niedersachsen wird darüber hinaus mit dem so genannten “Freijahr” ein weiteres Teilzeitmodell für Richter auf Lebenszeit eingeführt. Damit komme es zu einer weitgehenden Angleichung an die für Richter nicht anwendbaren beamtenrechtlichen Vorschriften, wie es in der Mitteilung der Niedersächsischen Staatskanzlei heißt. Ferner beabsichtige der Entwurf eine Stärkung der Beteiligungsrechte der Richter- und Staatsanwaltsvertretungen, insbesondere vor dem Hintergrund der fortschreitenden Budgetierung in der Justiz.”